Kindertagespflege Erftstadt

Holzdamm 10
50374 Erftstadt (Liblar)
 
Kontaktdaten
Fachberatung Kindertagespflege  
Telefon: +49 2235 409515
Telefax: +49 2235 409500
E-Mail: Ekaterini.Karatzidou@erftstadt.de
Web: http://www.erftstadt.de

Träger

Stadt Erftstadt - Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Telefon: 02235/409250
Telefax: 02235/409500
E-Mail: kita-navigator@erftstadt.de
Web: http://www.erftstadt.de/web/rathaus-in-erftstadt/kinder-und-jugendliche/wegweiser-jugendamt

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 200
  • unter 1 Jahr
  • ab 1 Jahr - bis 3 Jahren
  • ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt
  • ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Kurzinfo

Kindertagespflege ist eine familiennahe Form der Kinderbetreuung. Sie bietet sich neben der Kindertageseinrichtung, als gleichrangige Betreuungsform, besonders für das Alter von 0-3 Jahren an. Sie ist hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vergleichbar.

Kindertagespflege geht dabei individuell auf die Bedürfnisse der Familien ein. Auf diesem Wege erhalten Sie Unterstützung, um Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studienzeiten und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren.

Die Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege sind vielfältig.

  • Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson ist die häufigste Betreuungsform.  Die Kindertagespflegeperson ist selbständig tätig und verfügt über geeignete Räumlichkeiten. Darüber hinaus ist Kindertagespflege in angemieteten Räumen möglich.
  • Zusammenschlüsse von zwei oder drei Kindertagespflegepersonen ist ein weiteres Betreuungsmodell (sog. Großtagespflegestellen). Hier werden bis zu 9 Kinder, meistens in angemieteten Räumen betreut.  
  • Kindertagespflege im Haushalt der Eltern: Die Kindertagespflegeperson wird von den Eltern angestellt. Bei dieser Betreuungsform  wird eine Anmeldung über die Minijobzentrale seitens der Eltern erforderlich. In diesen Fall sind die Eltern Arbeitgeber und weisungsbefugt.

Eine Randzeitenbetreuung kann bei Bedarf vor oder nach dem Besuch der Kindertagesstätte bzw. Offenen Ganztagsschule beantragt werden. Hier fällt ein zusätzlicher Elternbeitrag an.

Plätze:

  • Anzahl Plätze: 200
  • Anzahl Tagespflegepersonen in Erftstadt: ca. 60 
  • Alter von 0 -3 Jahren bzw. bei Randzeitenbetreuung 0 – 14 Jahre

Betreuungsumfang:

  • Eine Betreuungszeit von mindestens 15 Stunden für unter 3-Jährige,
  • für Randzeiten mindestens 5 Stunden wöchentlich.
  • Das Betreuungsverhältnis ist mindestens für 3 Monate angelegt.

 


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Öffnungszeiten

Bürozeiten:

  • Montag-Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Montag-Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr

 


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Innen

Gesetzliche Grundlage

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung/Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Die Kindertagespflege hat ihre gesetzliche Grundlage

  • im Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • in den Richtlinien der Stadt Erftstadt

Nach § 22 und § 23 SGB VIII (s. Anlage 1) ist die Kindertagespflege neben institutionellen Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe, zur Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder, wobei sich beide Angebote durch ein jeweils eigenständiges Profil auszeichnen.

Hinsichtlich der für die Eltern entstehenden Kosten ist die Kindertagespflege der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Laut Ratsbeschluss zahlt die Stadt Erftstadt den Kindertagespflegepersonen eine Geldleistung. Letztere verzichten auf Zuzahlungen von Seiten der Eltern (ausgenommen hiervon ist das Essensgeld).

Die Leistungen der Stadt Erftstadt umfassen die Gewinnung, Überprüfung, Beratung und Qualifizierung von geeigneten Kindertagespflegepersonen, die Information und Beratung von Personensorgeberechtigten, die Vermittlung des Kindes an eine geeignete Kindertagespflegeperson sowie die weitere fachliche Begleitung der Kindertagespflege (§ 23 Abs. 1 SGB VIII).

 


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Außen

Kindertagespflege bietet

  • die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von 0-14 Jahren
  • mit dem Ziel, dass sie sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschafts­fähigen Persönlichkeiten entwickeln.
  • Eltern Unterstützung bei der Vereinbarung von Familie und Beruf, Ausbildung und Studium
  • Kinderbetreuung in familienähnlicher Form
  • individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse von Kindern und Eltern
  • behutsames Erweitern der außerfamiliären Kontakte des Kindes
  • Kontakte zu anderen Kindern
  • ergänzende Kindertagespflege in den Randzeiten vor und nach der Kinder­tagesstätte oder der Offenen Ganztagsschule

In allen Fragen, die Kindertagespflege betreffend, informieren wir Sie gerne zu unseren Bürozeiten.

Bei der ersten Kontaktaufnahme  wird ein Termin für ein Beratungsgespräch bei der Vermittlungsstelle der Kindertagespflege im Jugendamt vereinbart.


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Pädagogisches Profil

Informationen zu den Kindertagespflegepersonen

Tagespflegepersonen in Erftstadt verfügen über:

  • 300 Stunden Qualifikation für die Kindertagespflege bei einem anerkannten Bildungsträger,
  • eine Pflegerlaubnis von der Vermittlungsstelle für Kindertagespflege des Amtes für Jugend und Familie,
  • einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind (Auffrischung alle 3 Jahre),
  • kindgerechte Räumlichkeiten,
  • persönliche Geeignetheit,
  • soziale Kompetenz im Umgang mit Kindern und Eltern,
  • Sachkompetenz,
  • Kooperationsbereitschaft,
  • körperliche und psychische Gesundheit,
  • eine fachliche Konzeptionsbeschreibung,
  • gute Deutschkenntnisse.

Die Tagespflegepersonen arbeiten kontinuierlich mit der Vermittlungsstelle zusammen und nehmen außerdem teil an

  • Kindertagespflegetreffen,
  • weiterführender Fortbildung/ Qualifikation.
  • Die Kindertagespflegepersonen haben die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Supervisionsgruppe.

 


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Kooperation und Vernetzung

Antragstellung 

Unter folgenden Voraussetzungen ist die Förderung in Kindertagespflege durch die "Gewährung einer laufenden Geldleistung" möglich:

  • Berufstätigkeit/ Ausbildung oder Schule/ Studium beider Elternteile.
  • Bei Alleinerziehenden reicht der Nachweis des Elternteils, bei dem das Kind seinen dauernden Aufenthalt hat. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlich nachgewiesenen Arbeitszeiten, zuzüglich Fahrzeiten.
  • Eine Betreuungszeit von mindestens 15 Stunden für unter 3-Jährige, für Randzeiten mindestens 5 Stunden wöchentlich.
  • Das Betreuungsverhältnis ist mindestens für 3 Monate angelegt.

Anlagen zur Antragsstellung:

  1. Antrag auf Förderung der Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII
  2. Bescheinigungen für den Arbeitgeber
  3. Satzung zu Elternbeiträgen für Kindertagespflege

 

Bearbeitung des Antrages

erfolgt durch die Vermittlungsstelle der Abteilung Kindertagesbetreuung.

Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und erfolgter Prüfung  erhalten Sie sodann einen schriftlichen Bescheid.

Die Eingewöhnungszeit startet 2-4 Wochen vor Beginn der Betreuung. Sie wird nach Absprache zwischen Tagespflegeperson und Eltern sehr individuell gestaltet. Diese sollte nach Möglichkeit nicht durch Urlaub oder Krankheit unterbrochen werden damit für das Kind eine kontinuierliche Eingewöhnung möglich ist.

Gleichzeitig mit Beginn der Eingewöhnung wird der Elternbeitrag fällig.


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Zusammenarbeit mit Eltern

Eltern haben zwei Möglichkeiten der Vorgehensweise:

1. Beratungsgespräch: 

Terminvereinbarung mit der Vermittlungsstelle des Amtes für Jugend und Familie.

Bei diesem ersten Termin werden

  • wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen der Kindertagespflege besprochen,
  • die individuellen Bedürfnisse und der jeweilige Betreuungsdedarf der Familie erörtert.

Berücksichtigt werden hierbei:

  • das Alter des Kindes,
  • der zeitliche gewünschte Rahmen,
  • Wohnort- oder Arbeitsplatznähe.

Zur ersten Kontaktaufnahme und  zum Kennenlernen erhalten Sie auf Ihre persönliche Situation abgestimmt, Telefonnummern von Tagespflegepersonen.

 

2. Eigenständige Kontaktaufnahme  zu Kindertagespflegepersonen

Anschließend  vereinbaren Sie einen Termin zur Antragstellung im Amt für Jugend und Familie

  • s. Liste der Kindertagespflegepersonen: http://www.downloads-erftstadt.de/kindertagespflege-liste-der-tagespflegepersonen/download

Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson ist gegenseitige Akzeptanz/Sympathie und eine gleichgelagerte Auffassung von Erziehungsvorstellungen eine wichtige Grundlage.

  • s. Leitfaden zum Kennenlernen der Kindertagepflegefamilie: http://www.downloads-erftstadt.de/kindertagespflege-leitfaden-zum-kennenlernen/download

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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://forms.kdvz.nrw/form/provide/605/


Weitere Informationen zum Elternbeitrag finden Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Servicestelle Kita-Navigator
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50374, Erftstadt
Telefon: +49 2235 409250
E-Mail: kita-navigator@erftstadt.de

Donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar oder über die E-Mail Adresse.

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
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