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Träger
Stadt Erftstadt - Amt für Jugend und FamilieKindertagespflege ist eine familiennahe Form der Kinderbetreuung. Sie bietet sich neben der Kindertageseinrichtung, als gleichrangige Betreuungsform, besonders für das Alter von 0-3 Jahren an. Sie ist hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vergleichbar.
Kindertagespflege geht dabei individuell auf die Bedürfnisse der Familien ein. Auf diesem Wege erhalten Sie Unterstützung, um Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studienzeiten und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren.
Die Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege sind vielfältig.
Eine Randzeitenbetreuung kann bei Bedarf vor oder nach dem Besuch der Kindertagesstätte bzw. Offenen Ganztagsschule beantragt werden. Hier fällt ein zusätzlicher Elternbeitrag an.
Plätze:
Betreuungsumfang:
Bürozeiten:
Gesetzliche Grundlage
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung/Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Die Kindertagespflege hat ihre gesetzliche Grundlage
Nach § 22 und § 23 SGB VIII (s. Anlage 1) ist die Kindertagespflege neben institutionellen Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe, zur Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder, wobei sich beide Angebote durch ein jeweils eigenständiges Profil auszeichnen.
Hinsichtlich der für die Eltern entstehenden Kosten ist die Kindertagespflege der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Laut Ratsbeschluss zahlt die Stadt Erftstadt den Kindertagespflegepersonen eine Geldleistung. Letztere verzichten auf Zuzahlungen von Seiten der Eltern (ausgenommen hiervon ist das Essensgeld).
Die Leistungen der Stadt Erftstadt umfassen die Gewinnung, Überprüfung, Beratung und Qualifizierung von geeigneten Kindertagespflegepersonen, die Information und Beratung von Personensorgeberechtigten, die Vermittlung des Kindes an eine geeignete Kindertagespflegeperson sowie die weitere fachliche Begleitung der Kindertagespflege (§ 23 Abs. 1 SGB VIII).
Kindertagespflege bietet
In allen Fragen, die Kindertagespflege betreffend, informieren wir Sie gerne zu unseren Bürozeiten.
Bei der ersten Kontaktaufnahme wird ein Termin für ein Beratungsgespräch bei der Vermittlungsstelle der Kindertagespflege im Jugendamt vereinbart.
Informationen zu den Kindertagespflegepersonen
Tagespflegepersonen in Erftstadt verfügen über:
Die Tagespflegepersonen arbeiten kontinuierlich mit der Vermittlungsstelle zusammen und nehmen außerdem teil an
Antragstellung
Unter folgenden Voraussetzungen ist die Förderung in Kindertagespflege durch die "Gewährung einer laufenden Geldleistung" möglich:
Anlagen zur Antragsstellung:
Bearbeitung des Antrages
erfolgt durch die Vermittlungsstelle der Abteilung Kindertagesbetreuung.
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und erfolgter Prüfung erhalten Sie sodann einen schriftlichen Bescheid.
Die Eingewöhnungszeit startet 2-4 Wochen vor Beginn der Betreuung. Sie wird nach Absprache zwischen Tagespflegeperson und Eltern sehr individuell gestaltet. Diese sollte nach Möglichkeit nicht durch Urlaub oder Krankheit unterbrochen werden damit für das Kind eine kontinuierliche Eingewöhnung möglich ist.
Gleichzeitig mit Beginn der Eingewöhnung wird der Elternbeitrag fällig.
Eltern haben zwei Möglichkeiten der Vorgehensweise:
1. Beratungsgespräch:
Terminvereinbarung mit der Vermittlungsstelle des Amtes für Jugend und Familie.
Bei diesem ersten Termin werden
Berücksichtigt werden hierbei:
Zur ersten Kontaktaufnahme und zum Kennenlernen erhalten Sie auf Ihre persönliche Situation abgestimmt, Telefonnummern von Tagespflegepersonen.
2. Eigenständige Kontaktaufnahme zu Kindertagespflegepersonen
Anschließend vereinbaren Sie einen Termin zur Antragstellung im Amt für Jugend und Familie
Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson ist gegenseitige Akzeptanz/Sympathie und eine gleichgelagerte Auffassung von Erziehungsvorstellungen eine wichtige Grundlage.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://forms.kdvz.nrw/form/provide/605/
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Servicestelle Kita-Navigator
Holzdamm 10
50374, Erftstadt
Telefon: +49 2235 409250
E-Mail: kita-navigator@erftstadt.de
Donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar oder über die E-Mail Adresse.
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.