Unser Service-Telefon: +49 (2235) 409250
Träger
Stadt Erftstadt - Amt für Jugend und FamilieDie Schließzeiten werden jedes Jahr neu festgelegt und orientieren sich überwiegend an den Schulferien.
Das ehemalige Pfarrhaus erstreckt sich über zwei Etagen und verfügt über mehrere, fast gleich große Räume, die für die Kinder als Funktionsräume gestaltet wurden. Es gibt insgesamt 6 verschiedene Bereiche: Rollenspielraum, Bauzimmer, Bewegungsraum, Werkraum/Forscherraum, Spielbereich, Mal- und Bastelbereich.
In der Küche nehmen die Kinder jeden Tag ein Frühstück, das Mittagessen und den Nachmittags-Snack ein. Hier wird mit den Kindern auch gebacken und kleine Speisen zubereitet.
Weiterhin gibt es einen Wickelbereich, Sanitärbereiche, eine Garderobe und den Eingangsbereich.
Ein weiterer Raum dient als Büro und Personalzimmer.
Neben der Kindertagesstätte befindet sich ein Pfarrheim, das für die Turnstunden der Kinder und ebenfalls für Elternabende, Eltern-Cafés und kleine Feste genutzt wird.
Die Kindertagesstätte liegt in Borr, einem ländlich geprägten Stadtteil von Erftstadt.
Die Kindertagesstätte verfügt über ein sehr großes Außengelände mit großer Rasenfläche und Obstbaumbestand. Bäume, Sträucher und Büsche umsäumen das Gelände. Die Kinder nutzen den kleinen Hügel auf der Rasenfläche zum Tollen, Klettern und Verstecken und im Winter zum Rodeln.
Im Innenhof, der direkt vom Haus zugänglich ist, gibt es einen Sandkasten, ein Wassermatschbecken und Pflanzkübel, in denen sich kleine Obstbäume, Pflanzen und Kräuter befinden.
In einem Hochbeet pflanzen wir Gemüse an.
In einer angrenzenden Scheune befinden sich die Fahrzeuge (wie Roller, Fahrräder und Bollerwagen) für die Kinder.
Die umliegenden Feldwege nutzen wir zum Radfahren und ausgiebigen Spaziergängen mit Picknick.
Die Kindertagesstätte arbeitet nach dem Konzept, der "Offenen Arbeit". Die Kinder haben sechs unterschiedliche Funktionsräume, die sie nach ihren Bedürfnissen nutzen können.
Die Anlehnung zur offenen Arbeit entstand durch die räumlichen Gegebenheiten und wird durch unsere Haltung gekennzeichnet. Eine Haltung, die offen ist für Prozesse und Ergebnisse, für unterschiedliche Entwicklungswege von Kindern, für die Deutung und Bedeutung der Kinder, für deren Signale und Impulse.
Wir arbeiten nach dem situativen Ansatz. Der situative Ansatz beinhaltet vor allen Dingen, dass unsere Arbeit an den Wünschen, Erfahrungen und Bedürfnissen der Kinder orientiert ist. Das Kind ist Akteur seiner eigenen Entwicklung. Durch gezielte Beobachtungen analysieren wir, was die Kinder bereits wissen und was sie erfahren und lernen möchten.
Die Kinder sollen ihre Fantasie und ihre schöpferischen Fähigkeiten in ihrem ganzheitlichen Tun ausleben können. Durch das eigenverantwortliche Tun fördern wir die Entwicklung der Selbständigkeit.
Zur eigenen Lebensgestaltung brauchen Kinder Orientierung, Wertvorstellungen und Aufgaben, Regeln, Rituale und Klarheit. Dies versuchen wir den Kindern durch die Vermittlung von Werten unserer Pädagogik nahe zu bringen.
Jedes Kind hat das Recht, zu lernen, zu spielen, zu lachen, zu träumen, anderer Ansicht zu sein, vorwärts zu kommen und sich zu verwirklichen. Darum sind uns Rechte der Kinder so wichtig.
Ernährung ist uns wichtig.
Wir bereiten täglich mit den Kindern ein abwechslungsreiches Frühstücksbuffet vor. Obst und Gemüse der Saison, verschiedene Brotsorten und Getränke bilden die Grundlagen dafür.
Bewegung ist uns wichtig.
Das große Außengelände lässt alle Möglichkeiten der Bewegung zu. Zusätzlich haben wir ein Waldkonzept erarbeitet, nach dem die Kinder regelmäßig mit dem eigenen Fahrrad in den Wald fahren.
In dem angrenzenden Pfarrheim gehen wir mit den Kindern einmal in der Woche turnen.
Sprachförderprogramm
Das „Würzburger Sprachprogramm“ ist ein zusätzliches Angebot zur Sprachförderung und wird mehrmals in der Woche angeboten.
Schwerpunkte:
Zur Unterstützung unserer pädagogischen Arbeit arbeitet unsere Einrichtung mit folgenden Institutionen zusammen:
Z.B.
Der intensive Austausch bei Anmeldegesprächen, vor allem von Informationen und Absprachen zur Eingewöhnung der Kinder, ist uns wichtig.
Bildungsdokumentationen und Sprachbögen über die Kinder werden regelmäßig durchgeführt und mit den Eltern besprochen. Unsere Eltern werden durch Briefe, Aushänge und Wochenpläne zusätzlich informiert.
Der Austausch mit dem Elternbeirat findet regelmäßig statt. Der Austausch mit dem Rat der Tageseinrichtung ist ebenfalls gegeben.
Elternversammlungen finden in Form von Elternabenden/-nachmittagen statt. Ebenso organisiert der Elternrat Eltern-Cafés, Feste und Feiern mit.
Die Eltern haben die Möglichkeit in unserer Einrichtung zu hospitieren.
Grundsätze für die Aufnahme von u3-Kindern in die städtische Kindertagesstätte Erftstadt-Borr
Der Anspruch auf frühkindliche Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres gilt für eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach Wahl.
Ein Kind, das zum Aufnahmetag Tagespflege erhält, gilt als versorgt. Eine Aufnahme erfolgt deshalb grundsätzlich erst mit drei Jahren zu Beginn des Kindergartenjahres.
Grundsätzlich können nur Kinder ungeachtet von Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit aufgenommen werden, die in Erftstadt wohnen und polizeilich mit 1. Wohnsitz gemeldet sind.
Um eine möglichst wohnortnahe Versorgung sicherzustellen, werden die Kinder grundsätzlich in folgender Reihenfolge altersgemäß, unter Einrechnung des hineinwachsenden Jahrgangs der Rangfolge 1, berücksichtigt:
1. Kinder, die in Borr, Scheuren und Niederberg wohnen
2. Kinder, die in Friesheim und Erp wohnen
3. Kinder, die in den übrigen Stadtteilen wohnen
4. Kinder, die bereits eine andere Einrichtung besuchen.
Sollte die Nachfrage nach Plätzen das Angebot übersteigen, werden auf Antrag im Rahmen der o. g. Reihenfolge sowie bei U3-Plätzen unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Altersstruktur in der Gruppe bevorzugt berücksichtigt:
Kinder alleinstehender, berufstätiger Erziehungsberechtigter und Kinder berufstätiger Erziehungsberechtigter, bzw. Kinder von Erziehungsberechtigten, die eine Berufstätigkeit aufnehmen bzw. anstreben, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten und Kinder aus Geschäftshaushalten,
Kinder, deren Wohl und Entwicklung ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist,
Kinder, deren Geschwister die gleiche Einrichtung zeitgleich besuchen, um den Eltern im Normalfall nicht die Inanspruchnahme mehrerer Kindergärten zuzumuten.
Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen.
Grundsätze für die Aufnahme von ü3-Kindern in die städtische Kindertagesstätte Erftstadt-Borr
Grundsätzlich können nur Kinder ungeachtet von Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit aufgenommen werden, die in Erftstadt wohnen und polizeilich mit 1. Wohnsitz gemeldet sind.
Um eine möglichst wohnortnahe Versorgung sicherzustellen, werden die Kinder grundsätzlich in folgender Reihenfolge altersgemäß, unter Einrechnung des hineinwachsenden Jahrgangs der Rangfolge 1, berücksichtigt:
1. Kinder, die in Borr, Scheuren und Niederberg wohnen
2. Kinder, die in Friesheim und Erp wohnen
3. Kinder, die in den übrigen Stadtteilen wohnen
4. Kinder, die bereits eine andere Einrichtung besuchen.
Sollte die Nachfrage nach Plätzen das Angebot übersteigen, werden auf Antrag im Rahmen der o. g. Reihenfolge berücksichtigt:
Kinder alleinstehender, berufstätiger Erziehungsberechtigter und Kinder berufstätiger Erziehungsberechtigter, bzw. Kinder von Erziehungsberechtigten, die eine Berufstätigkeit aufnehmen bzw. anstreben, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten und Kinder aus Geschäftshaushalten,
- Kinder, deren Wohl und Entwicklung ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist,
- Kinder, deren Geschwister die gleiche Einrichtung zeitgleich besuchen, um den Eltern im Normalfall nicht die Inanspruchnahme mehrerer Kindergärten zuzumuten.
- Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.erftstadt.de/generationen-soziales/familie/elternbeitraege-kindertagesstaetten-und-offener-ganztag.php?p=1103,2498,7292
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Servicestelle Kita-Navigator
Holzdamm 10
50374, Erftstadt
Telefon: +49 (2235) 409250
E-Mail: kita-navigator@erftstadt.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.